R�ckersdorf

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Grundversorgung

Immer dann, wenn Sie als Haushaltskunde vertraglich keinem Lieferanten zuzuordnen sind und sich zudem weder in der Ersatz- noch in der Notstrom-Belieferung befinden, werden Sie automatisch der Grundversorgung zugeordnet.

Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.

Der Grundversorger für das Netzgebiet der Gemeindewerke Rückersdorf (Abt. Netz) sind, gemäß § 36 EnWG bis zum 31. Dezember 2024, die Gemeindewerke Rückersdorf (Abt. Vertrieb).

Ersatzversorgung

Nach §38 EnWG wird von Ersatzversorgung gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungsnetz Strom bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Solange der Kunde keinen Stromliefervertrag abgeschlossen hat, wird er für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert.

Die Ersatzversorgung wird vom aktuellen Grundversorger des Netzgebietes der Gemeindewerke Rückersdorf durchgeführt.