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Marktstammdatenregister (MaStR)

Registrierungspflicht für alle Stromerzeugungsanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 31. Januar 2019 das Webportal des Marktstammdatenregisters in Betrieb genommen.

Das bringt für die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen (z.B. einer Solaranlage) neue Verpflichtungen mit sich. Diese entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Info-Schreiben der BNetzA.