R�ckersdorf

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Bekanntgabe zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) im Sinn des Messtellenbetriebsgesetzes (MsbG)

Die Gemeindewerke Rückersdorf übernehmen nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.

Die Gemeindewerke Rückersdorf wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt ausstatten:

  • Bei Letztverbrauchern mit einem Jahresverbrauch über 6.000 kWh sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht.
  • Bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.

Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies nach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, werden die Gemeindewerke Rückersdorf Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten.

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen können dem Preisblatt entnommen werden.


Fragen und Antworten zu den modernen bzw. intelligenten Messeinrichtungen:
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